Infos zu Richtlinien und Normen

Bauausführung:

Derzeit sind alle verbauten Flächen jene die genehmigt sind. Das Errichten von Lauben, Anbauten, Gewächshäusern und dergleichen ist nur nach Genehmigung der Vereinsleitung möglich. Alleiniges Handeln und Bebauen durch die Unterpächter ist leider nicht gestattet (Landesgesetz).

Zusätzliche Bauten bedürfen einer Genehmigung durch die Gemeinde Golling. Eine Einreichung ist nur nach vorheriger Absprache mit der Vereinsleitung erlaubt. Die Vereinsleitung ist über die aktuellen Bauausführungen bestens informiert.

 

Verbaute Fläche:

Das Salzburger Kleingartengesetz (Landesverordnung) schreibt vor, dass nicht mehr wie 24m² überdachte Fläche verbaut werden dürfen.

 

Bepflanzung:

Ein Bepflanzumgsplan liegt bei der Vereinsleitung auf. Die Auflagen dazu wurden durch die BH Hallein im Jahre 1997 mittels Bescheid erlassen.

 

Arbeitszeiten:

Das Rasenmähen sowie mit Lärm verbundene Arbeiten sind an folgenden Tagen und Zeiten gestattet.

Montag bis Freitag  von 0800 Uhr bis 1200 Uhr und von 1400 Uhr bis 1900 Uhr

Samstag                  von 0800 Uhr bis 1200 Uhr

Am Samstag nachmittag und an Sonn- und Feiertagen sind lärmende Arbeiten verboten.

 

Gemeinschaftsarbeiten:

Jeder Gartenbesitzer ist zur Gartenarbeit verpflichtet. Ist es einem Gartenmitglied nicht möglich an der Gemeinschaftsarbeit teilzunehmen so ist ein Unkostenbeitrag in der Höhe von 15,-- je Arbeitsstunde an den Verein zu entrichten. Ein Arbeitsplan für die Gemeinschaftsarbeit wird jeweils bis Mai des Jahres durch die Vereinsleitung erstellt (Beschluss der Vereinsleitung vom 25.01.2013)

 

Vergabe von Gärten:

Eine Vergabe von Gärten obliegt nur der Vereinsführung. Vorherige Absprachen durch Gartenmitglieder (Zusagen) mit nicht Vereinsmitgliedern wird nicht erwünscht.

Eine Warteliste liegt bei der Vereinsleitung auf (Obmann). Eine Vergabe ohne Schätzung des Gartens durch einen geprüften Schätzmeister ist nicht erlaubt. Der Schätzmeister (Landesverband) wird durch die Vereinsleitung angefordert.